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Laundrette

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I.   Ausfühung und Leistung

1.  Wir verpflichen uns zu fachmännischer, sorgfältiger,   materialschondender und   
     umweltbewusster Textilpflege.

2.  TEXTILREINIGUNG STIERLI kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder
     materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste
     festgesetzen Preisen verlangen.

3.  Die durch TEXTILREINIGUNG STIERLI ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählte Mengen 
     sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung.

II. Verantwortlichkeit

1. Jede Haftung von TEXTILREINIGUNG STIERLI wird wegdedungen, ausgenommen für  Fälle
    grober Fahrlässigkeit. Dies bedeutet namentlich:

-   Voraussetzung einer Haftung von TEXTILREINIGUNG STIERLI ist die Beständigkeit der
    Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen  
    Verfahren.
    Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt TEXTILREINIGUNG STIERLI  auf ihre
    Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab, eine Haftung wird bei
    fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgehlehnt.

-   Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine
    Verantwortung übernehmen für Schäden die entstehen durch eine nicht erkennbare
    Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials
    oder der Nähle, Echtheit der Färbung und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen,
    Reissverschlüsse, Achselpolster, Ornamente, Bändel usw. oder durch eine fehlerhafte
    Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe
    und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.

-   Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein, insbesondere
    durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschutzungen, welche
    eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der
    Textilpflegekennzeichung sind für TEXTILREINIGUNG STIERLI massgebend.

2.  TEXTILREINIGUNG STIERLI kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte
     Vorbehaltserklärung) entgegennehmen.

3.  Eine Erfolgsgarantie von TEXTILREINIGUNG STIERLI ist ausgeschlossen.

III. Rückgabe

1.  Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen
     den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen.

2.  Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Bezahlung und gegen Rückgabe des
     Abholscheins. Ist der Abholzschein nicht mehr erhältlich, kann sich TEXTILREINIGUNG
     STIERLI mit der Vorweisung eines den Kunden eindeutig identifizierenden Ausweises
     begnügen. Der Kunde hat den Erholt der Ware diesfalls unterschriftlich zu bestätigen.
     Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache.

3.  Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt
     werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann TEXTILREINIGUNG
     STIERLI ersatzlos über diese Artikel verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt                      
     TEXTILREINIGUNG STIERLI den Kunden vorgängig, sofern Name und Adresse des
     Kunden bekannt sind. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung seitens
     TEXTILREINIGUNG STIERLI, diesbezüglich Nachforschungen anzustellen.

4.  Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben.

IV. Beanstandungen

1.  Reklamationen des Kunden müssen unter Vorlage der Zahlungsquittung unverzüglich,
     spätestens innert drei Arbeitstagen ab Entgegennahme des Artikels erfolgen.

2.  Beanstandungen werden TEXTILREINIGUNG STIERLI sorgfältig geprüft und begründet,
     beantwortet oder erklärt. Das weitere Vorgehen (sachgemässe Behandlung, Übergabe
     zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle usw.)
     wird nach Möglichkeit im einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.

3.  Schadenfällie im Textilpflegebereich können in der Schweiz nicht versichert werden.
     Ein allfälliger Schadenersatz bei Schäden am Artikel oder bei Verlusst desselben
     bemisst sich nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln.
     Ein Realersatz ist ausgeschlossen.

V.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1.  Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

2.  Kommt bei Beanstandungen keine Einigung zustande, soll der Schadenfalls der
     Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisation des
     VTS und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur
     Begutachtung und Schlichtung unterbreitet werden.

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